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Urheberrechtsreform
EU-Rechtsausschuss stimmt für umstrittene Uploadfilter und Leistungsschutzgesetz

Im EU-Parlament gab es gestern eine knappe Mehrheit für die umstrittene Einführung von Upload-Filtern. Außerdem soll bei der Urheberrechtsreform ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Das bedeutet, dass Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Hier sollen die Rechteinhaber geschützt werden. Kritiker betonen jedoch, dass gerade kleinere Verlage online über die Listung in Suchmaschinen von Lesern gefunden werden.

Außerdem müssen kommerzielle Online-Plattformen wie Youtube in Zukunft schon während des Hochladens überprüfen, ob die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und sie dann gegebenenfalls sperren oder den Hochladenden zum Erwerb der Lizenzen auffordern. Da die Überprüfung aber durch Algorithmen erfolgt, könnten Satire, Parodie und Zitate nicht erkannt werden und so die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet werden.

In Deutschland gibt es ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage bereits seit 2013 und in Spanien seit 2014. Beide hatten nur mäßigen Erfolg. Viele Verlage hatten Google in Deutschland eine Gratiseinwilligung erteilt, um weiterhin gelistet zu werden. Und in Spanien musste Google seinen Dienst Google News aufgrund eines verschärften Gesetzes sogar schließen.

Weitere Informationen finden Sie hier.