Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für Veranstaltungen von Hamburg@work

 

Stand: März 2025

 

1.  Anmeldungen

 

Anmeldungen zu den Veranstaltungen und sonstigen Leistungsangeboten von Hamburg@worksind grundsätzlich nur auf dem in der Einladung vorgesehenen Weg möglich. In der Regel erfolgen diese über das auf der Webseite von Hamburg@work angebotene Reservierungssystem. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Bei der Berücksichtigung der Anmeldungen haben Mitglieder von Hamburg@work Vorrang vorNicht-Mitgliedern. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dieses über entsprechende Absagen mitgeteilt.

 

Die Anmeldungen sind verbindlich. Bei Einladungen mit vorgeschaltetem Registrierungsvorgang, werden Anmeldungen erst nach Zugang einer Teilnahmebestätigungwirksam und verbindlich. In anderen Fällen ist eine ausdrückliche Bestätigung der Anmeldung durch Hamburg@work nicht erforderlich.

 

Eine Anmeldung kann bis zwei Werktage vor dem Tag der Veranstaltung storniert werden. Bereits gezahlte Entgelte werden, ggf. nach Abzug eines Stornobetrages, erstattet. Im Fall einer späteren Stornierung oder unangekündigten Nicht-Teilnahme (NoShow) ist Hamburg@work berechtigt, auch Mitgliedern und auch mit kostenlosen Ticktes, einen Stornobetrag in Höhe des Preises für ein reguläres Nicht-Mitglieder-Ticket zu berechnen,sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte.

 

2.  Zahlungsbedingungen

 

Die Teilnahmeentgelte sind gestaffelt und werden für Mitglieder vorteilig und Nicht-Mitglieder nachteilig in unterschiedlicher Höhe festgelegt. Für Mitglieder kann das Teilnahmeentgelt für Regelveranstaltungen auch mit erfolgter Beitragszahlung (kostenloses Ticket) abgegolten sein. 

Sofern keine abweichende Zahlungsmodalität vereinbart wird, sind die Teilnahmeentgelte mit Zugang der Rechnung und vor dem Veranstaltungsdatum fällig. Bei nicht rechtzeitig eingegangener Zahlung können angemeldete Teilnehmende auch von der Teilnahme auch ausgeschlossen werden und der Platz anderweitig vergeben werden.

In der Regel entscheidet die Teilnehmenden, welche der angebotenen Zahlungsarten genutzt werden. Hamburg@work bietet in aller Regel folgende übliche Zahlungsarten an: Kreditkarten, EC-Karte, Paypal oder Bezahlung durch Überweisung nach Rechnungstellung. Barzahlungen, z.B. an der Veranstaltungskasse, sind die Ausnahme.

 

3.  Absage einer Veranstaltung

 

Hamburg@work ist berechtigt, eine Veranstaltung oder ein anderes Leistungsangebotjederzeit, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte in voller Höhe erstattet.

 

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls und selbst dann, wenn die vorherigeBenachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich gewesen sein sollte.

 

4.  Datenschutzhinweise

 

a)   Hamburg@work erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Dabei nutzt Hamburg@work personenbezogene Daten ausschließlich, um Mitgliedern von Hamburg@work und Dritten die Inanspruchnahme des Informations- und Leistungsangebotes von Hamburg@work, insbesondere die Teilnahme an Veranstaltungen, zu ermöglichen sowie Leistungen vor- und nachzubereiten.

b)   Vereinsmitglieder stimmen mit Abschluss des Mitgliedsvertrages der für das Vertragsverhältnis erforderlichen Speicherung und Verarbeitung personenbezogen Daten zu. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht jederzeit die Möglichkeit, der über die Mitgliedschaft hinaus gehenden Verwendung der Kommunikationsdaten zu widersprechen.

c)   Nicht-Mitglieder erteilen ihre Zustimmung entweder durch Registrierung als Nicht-Mitglied, beim Abonnement von Newslettern (etc.), Bestellung anderer Leistungen oder bei Anmeldung zu einer Veranstaltung. Nicht-Mitglieder können die Zustimmung zur darüber hinaus gehenden Verwendung der Kommunikationsdaten jederzeit einschränken oder dieser widersprechen.

d)   Mit der Zustimmung wird die für eine nach BDSG rechtskonforme E- Mail-Marketing-Kommunikation erforderliche Einwilligung (z.B. für Newsletter, Veranstaltungshinweise und Einladungen zu Veranstaltungen, etc.) erteilt und von Hamburg@work entsprechend dokumentiert.

e)   Hamburg@work kann auch Werkzeuge für ein Kontaktmanagement bereitstellen, mit denen Mitglieder und Dritte ihre Daten mit Daten anderer Mitglieder und mit Dritten eingewilligt austauschen können.

f)    Für die Kontaktaufnahme mit und durch Hamburg@work ist die Angabe mindestens folgender Daten erforderlich: Gültige E-Mail- Adresse, ggf. weitere Zustelladressen für den postalischen Versand, Anrede, Vorname, Nachname, Firmenzugehörigkeit und Position im Unternehmen sowie eine oder mehrere Telekommunikationsnummern.

g)   Angaben, die über die vorgenannten generellen Angaben hinausgehen sowie die Bereitstellung von Firmenprofilen, Bildern und weiteren Daten, sind freiwillig.

h)   Hamburg@work wird personenbezogene Daten weder zu Werbe- oder Marketingzwecken Dritten zur Kenntnis geben noch diese sonst wie an Dritte weitergeben. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Dritte, die als Dienstleister oder sonst beim Versand von Informationen unterstützen.

i)     Teilnahmelisten von Veranstaltungen können den teilnehmenden Personen und Institutionen, teilnehmenden Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern und Vortragenden zur Kenntnis gegeben werden. Die anderweitige Weitergabe von Kommunikationsdaten bedarf der Einwilligung, die auch mündlich auf der betreffenden Veranstaltung gegeben werden kann.

j)    Zugangsdaten sind in keinem Fall nicht einsehbar. Hamburg@work wird diese Daten weder weiter oder sonst wie zur Kenntnis geben.

 

5.  Fotos / Videos

 

Hamburg@work weist darauf hin, dass im Rahmen von Veranstaltungen und des sonstigen Leistungsangebotes Bilder oder Videos durch einen von Hamburg@work beauftragten Fotografen oder Videografen erstellt und auch gespeichert werden.

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung willigen die Teilnehmenden ein, dass aufgenommene Bilder oder Videos in der online-, offline- und social Berichterstattung von Hamburg@work verwendet werden dürfen.

 

Wenn eine teilnehmende Person nicht aufgenommen werden möchte und sie dies dem Fotografen oder Videografen mitteilt, wird Hamburg@work von einer Verwendung der Aufnahmen absehen.

 

6.  Abweichende Regelungen für Hamburger IT-Strategietage

 

Die IT-Strategietage und die dazugehörenden Masterclasses sind reine IT-Anwenderkonferenzen mit der Zielgruppe CIO, CDO und anderen IT-Entscheider aus anwendenden Unternehmen.  

 

Dies hat zur Folge, dass aus dem Kreis der IT-Anbieter und Beratungsunternehmen (etc.), zu denen ein Großteil der Mitgliedsunternehmen von Hamburg@work zählt, nur Unternehmen zugelassen werden, die für die jeweilige Konferenz einen Partnerschaftsvertrag abschließen.

 

Die wenigen Non-CIO-Tickets, die außerhalb von Partnerschaftspaketen verkauft werden, werden ausschließlich Mitgliedsunternehmen von Hamburg@work angeboten, die eine ungekündigte Regelmitgliedschaft für das Kalenderjahr, in dem die jeweilige Veranstaltung durchgeführt wird, abgeschlossen haben.

 

Die Anzahl der verfügbaren Tickets ist stark begrenzt. Erfahrungswerte zeigen, dass die Nachfrage wesentlich höher ist, als die Anzahl der tatsächlich verfügbaren Tickets.

 

Der Verkauf der Non-CIO-Tickets erfolgt ausschließlich über den Vorstand von Hamburg@work. Die in diesem Dokument aufgeführten Anmelde-, Zuteilungs- und Zahlungsbedingungen (etc.), treffen nicht auf die Hamburger IT-Strategietage zu.