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BusinessBreakfast Fach- & Führungskräfte
#inspiration

11. Oktober 2024

Wie ich Entwicklungskosten rückwirkend steuerlich geltend machen kann?

Steuerliche Forschungszulage | Eine großartige Chance für Digital-Unternehmen

Deine Ansprechpartnerin

Lena Karstens

Eventmanagerin

Steuerliche Forschungszulage: Eine großartige Chance für Digital-Unternehmen

Datum und Uhrzeit

Fr. 11.10.2024
09:30 - 11:30 Uhr
Zum Kalender hinzufügen

Veranstaltungsort

Wasserschloss in der Speicherstadt

Dienerreihe 4

20457 Hamburg - HafenCity

Ein Blick in den Stadtplan.
In Hamburg mit dem HVV zur Veranstaltung.

Die Forschungszulage ist ein Förderprogramm welches, bereits investiertes Geld für Entwicklungsvorhaben bis zu einem Viertel zurückholen kann. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhabens) voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 (also ab dem 2. Januar 2020) begonnen wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird ein FuE-Vorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 Prozent des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.

Wie dies genau geschieht, welche Hürden auftreten können und warum gerade software-basierte Produkte eine gute Chance haben, gefördert zu werden, diese Fragen beantwortet Sten Küster gerne in seinem Vortrag. 

 

Sten Küster

Sten ist als Business Development Manager am Standort Hamburg bei unserem Mitgliedsunternehmen EurA tätig. Nach seinem Studium in Göttingen hat er 3,5 Jahre in einem Life Science Start-up Inkubator gearbeitet und dort innovative Unternehmen aus den Bereichen Digital Health auf ihrem Wege begleitet.  Im Rahmen der Arbeit bei der EurA begeistert ihn vor allem die Bandbreite der Unternehmen, die er täglich kennenlernen darf und der innovative Geist, der jedem einzelnen Vorhaben innewohnt. 

Mehr Infos Förderprogramm vorab auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.


ABLAUF
bis 09:30 Uhr Eintreffen der Gäste im Wasserschloss
09:30 Uhr Begrüßung durch Uwe Jens Neumann (Hamburg@work)
09:35 Uhr Präsentation durch Sten Küster (EurA)
10:30 Uhr Diskussion
11:00 Uhr Ausklang 
11:30 Uhr Ende der Veranstaltung



ANMELDUNG
Mitglieder von Hamburg@work sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei dabei. Gäste zahlen einen Eintrittspreis von 39,00 Euro. Angesichts der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich – first come, first serve. Alle wichtigen Informationen zur Teilnahme erhältst du kurz vor der Veranstaltung per E-Mail.

No Show: Solltest du an dem Tag verhindert sein, sage uns bitte spätestens am Vortag der Veranstaltung bis 12:00 Uhr ab. Das gibt uns eine faire Chance, Gäste von der Warteliste anzunehmen. Andernfalls sehen wir uns leider gezwungen, auch dir als Mitglied einen No-Show-Preis in Höhe von 39,00 Euro in Rechnung zu stellen. Bitte habe Verständnis für diese Maßnahme.



INFOS ZUM EVENTFORMAT
Bei unserem BusinessBreakfast erwartet die Gäste regelmäßig ein spannender Fachvortrag von rund 45 Minuten, eine intensive fachliche Diskussionen mit den Referenten, viel Zeit zum Netzwerken und ein reich gedecktes Frühstücksbuffet. Ziel des BusinessBreakfast ist es, die Teilnehmer mit interessanten und spannenden Vorträgen aus den unterschiedlichen Themenbereichen unserer Thought Leadership zu informieren. 

Die Veranstaltungsreihe soll zu Erfahrungsaustausch, neuen Ideen und Impulsen anregen. Mitglieder und Brancheninteressierte werden zusammengeführt. Gäste sind herzlich willkommen, um neue Netzwerkkontakte zu knüpfen, Erfahrungen mit Mitgliedern auszutauschen sowie Ideen und Impulse einzubringen.